Zitat: Ziel dieses Antrags sei die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus, um die Allgemeinheit vor der diagnostizierten Gefährlichkeit des Beschuldigten zu schützen, sagte Breas. Bei dem mutmaßlichen Täter wurde eine sogenannte krankhafte seelische Störung (Morbus Pick) diagnostiziert, die die Steuerungsfähigkeit zumindest erheblich einschränkt. Infolgedessen handelte er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit und kann somit für seine Tat allenfalls bedingt bestraft werden.
Da von dem Mann aufgrund seines Zustands weitere erheblich rechtswidrige Taten zu erwarten seien, gelte er für die Allgemeinheit als gefährlich und müsse in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Otto H., der derzeit vorübergehend in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, bestreitet bisher die ihm vorgeworfene Tat.(fms)